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Die einzelnen Schritte im Überblick

  1. Vertragsabschluss
    Anforderung und Unterzeichnung des Herstellungs- u. Lagervertrages in doppelter Ausfertigung.
    Wird innerhalb von drei Monaten nach Datum des Vertragsabschlusses kein Nabelschnurblut zur Aufbereitung an HOMEDA-Pharma eingesandt, so erlischt der Herstellungs- u. Lagervertrag automatisch.

  2. KSV-Systempaket
    Anforderung eines KSV-Systempaketes zum Einfüllen des entnommenen Nabelschnurblutes und Einschicken des Nabelschnurblutes an die Homeda.

  3. Rückstellmuster
    Entnahme des Nabelschnurblutes durch einen Therapeuten (z.B. Hebamme, Arzt) nach der Geburt, unmittelbar nach der Nabelschnurdurchtrennung; Einfüllen von jeweils 5 Tropfen in mindestens zwei der beiliegenden und vorher beschrifteten Fläschchen, die mit Äthanol gefüllt sind.
    Lediglich ein Fläschchen wird an die HOMEDA eingeschickt. Mindestens ein weiteres Fläschchen (Rückstellmuster) verbleibt bei den Eltern zur sorgfältigen Aufbewahrung.

  4. Neugeborenen-KSV-Depot
    Aufbereitung des Nabelschnurblutes durch die HOMEDA-Pharma; Herstellung und Einlagerung der Neugeborenen-KSV-Vials als Depot bei der HOMEDA.

  5. Neugeborenen-KSV-Geschenkset
    Nach erfolgtem Zahlungseingang für die Herstellungskosten des Neugeborenen-KSV-Depots gemäß Rechnungsstellung durch Bankeinzug erfolgt die erste Auslieferung des Arzneimittels in Form des Neugeborenen-KSV-Geschenksets an die von Ihnen genannte Apotheke. Den Preis für das Neugeborenen-KSV-Geschenkset entnehmen Sie bitte der aktuellen Arzneimittelpreisliste.
    Der Kaufpreis für jedes ausgelieferte Arzneimittel ist in der Apotheke zu entrichten.
    (Beispiel: C12/50G - 65,81 € Stand 01/2007)

  6. Neugeborenen-KSV-Vorratsneuanfertigung
    Weitere Neugeborenen-KSVs können jederzeit entsprechend Ihrem Herstellungsauftrag gefertigt werden. Auch hier erfolgt die Auslieferung durch die auf dem jeweiligen Herstellungsauftrag von Ihnen benannte Apotheke. Die Kosten entnehmen Sie bitte der aktuellen Arzneimittelpreisliste.
    Der Kaufpreis für jedes ausgelieferte Arzneimittel ist in der Apotheke zu entrichten.


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